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Satzung

TSG Hoffenheim Fanclub

„IMMERBLAU“

Karlburg

 

 

 


 

 

Kontakt aufnahme:

TSG1899Immerblau@gmx.de

 

 

§ 1 Name & Sitz

- Der Fanclub wurde am 27.10.2008 unter dem Namen „Immerblau“ in Karlburg im Bistro Treffpunkt, Luitpoldstrasse 14, gegründet.

 

§ 2 Ziel und Zweck

- Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und dem Verein TSG 1899 Hoffenheim.

 

§ 3 Allgemeines

- Eintrittskarten für Spiele der TSG 1899 Hoffenheim wird direkt vom 1. Vorsitzenden organisiert.

 

§ 4 Mitgliedschaft

- Die Mitgliedschaft im Fanclub „Immerblau" kann von jeder Person zu jeder Zeit schriftlich

 gegenüber dem Vorstand beantragt werden.

 

§ 5 unerlaubte Mittel / Verbote

- Krawallhaftes Verhalten sind vor, während und nach Veranstaltungen des Fanclubs

  oder bei den Spielen der TSG 1899 Hoffenheim strengstens untersagt.

- Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung sind verboten!

- Besitz und Konsum illegaler Rauschmittel // Drogen ebenfalls verboten!

 

 

§ 6 Sitzungen

- Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt.

- Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied genau eine Woche vorher direkt mitzuteilen.

- Das Erscheinen eines Mitgliedes ist freiwillig, es wird jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten.

- Für unentschuldigte Verspätung wird eine Gebühr in Höhe von 2,- € festgelegt.

 

 

 

§ 7 Mitgliedsbeiträge

- Die Mitglieder haben pro Jahr einen Beitrag von 10 Euro an den zuständigen Vorstand zu zahlen.

- Der Beitrag kann jederzeit durch Abstimmen geändert werden.

 

§ 8 Stimmrecht

- Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit).

- Für die Aufnahme, den Ausschluss und die Tätigkeitszuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragsänderung

  gelten die Angaben in dieser Satzung.

- Mitglieder können sich in Abwesenheit durch ein anderes Mitglied in ihrer Stimme vertreten lassen. Hierzu ist dem Vorstand zu Beginn

  der Sitzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

- Die Satzung kann nur unter Vorlage der geänderten Klausel mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.

- Die Aufnahme eines Bewerbers in den Fanclub bedarf der Zustimmung aller Gründungsmitglieder oder einer 2/3 – Mehrheit aller

  Mitglieder und der Bestätigung der Neu-Mitgliedschaft durch den Vorstand.

 

 

 

§ 9 Mitgliedschaft

- Es wird zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden. Neu eintretende Mitglieder gelten als aktive Mitglieder, haben aber

  die Möglichkeit auf Antrag eine passive Mitgliedschaft zu erlangen. Zweck der passiven Mitgliedschaft soll die Möglichkeit sein,

  auch Mitglieder im Fanclub zu integrieren, denen aus zeitlichen oder örtlichen Gründen nicht möglich ist die Vorteile des Fanclubs   

  vollwertig zu nutzen. Für die passive Mitgliedschaft gelten geringere Beitragssätze; auf das Stimmrecht hat die Differenzierung

  keine Auswirkungen. Weiterhin entstehen dem passiven Mitglied keine Nachteile gegenüber aktiven Mitgliedern

- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

- Anträge auf den Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen. Ein 

  Mitglied kann nach Zustimmung aller Gründungsmitglieder oder 2/3 aller Mitglieder ausgeschlossen werden, für den Ausschluss von

  Gründungsmitgliedern bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder.

  Die Mitgliedschaft im Fanclub „Immerblau" verpflichtet zu keiner Teilnahme an Spielbesuchen oder Veranstaltungen

 

 

§ 10 Sonstiges

- Der Erwerb von Fanartikeln (Trikots, Schals, etc) oder Fanclub-Artikeln (Kfz-Aufkleber, T-Shirts, etc) kann unter zentraler Leitung des

  Fanclubs erfolgen. Die Finanzierung muss jedoch vorab beschlossen werden.

- Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen der TSG 1899 Hoffenheim

- Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fernseh-, Spielabende, Fanclubfeiern, etc).

 

 

§ 11 Vorstand

Der Vorstand des Fanclubs besteht aus

  • einem Vorstandsvorsitzenden, der bei Vorstandsentscheidungen doppeltes Stimmrecht genießt, falls eine gerade Anzahl von Vorstandsmitgliedern anwesend ist.
  • zwei Vize-Vorstandsvorsitzende
  • einem Kassenwart, wobei diese Position solange von einem der Vize übernommen werden kann, bis ein Mitglied des Fanclubs dazu gewählt wird – und diese Wahl auch annimmt.
  • einem Schriftführer, wobei diese Position solange von einem der Vize übernommen werden kann, bis ein Mitglied des Fanclubs dazu gewählt wird – und diese Wahl auch annimmt.

 

Der Vorstand sowie jedes einzelne Vorstandsmitglied vertritt den Fanclub nach innen und außen. Verträge im Namen des Fanclubs bzw. für den Fanclub können nur gemeinsam unterzeichnet werden. Ausnahmen bilden Anschaffungen für bis zu 100 €, die ein Vorstandmitglied ohne Rücksprache tätigen kann bzw. Anschaffungen für bis zu 250 €, für die mindestens zwei Vorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen.

 

Der Vorstand benennt einstimmig einen Beisitzer sowie zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Fanclubs sein müssen. Diese Positionen können aber jederzeit durch Mitgliederentscheidung neu besetzt werden.

Alle Mitglieder des Vorstands bleiben so lange im Amt, bis ein neues Mitglied auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung in einer Mitgliederentscheidung gewählt wurde.

Sollte ein Mitglied des Vorstands freiwillig zurücktreten oder aus dem Fanclub ausscheiden, wird die Stelle per Mitgliederentscheidung auf der übernächsten dem Tag der Vakanz folgenden außerordentlichen Mitgliederversammlung aus der Mitte der anwesenden und wählbaren Mitglieder neu besetzt. Wählbar sind alle Gründungsmitglieder sowie alle, die mindestens seit drei Spieltagen Mitglied des Fanclubs sind.

Die Wahl in den Vorstand hat gewonnen, wer die einfache Mehrheit der Stimmen der Mitgliederversammlung im ersten Wahlgang auf sich vereinigt. Kann im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang statt, bei der die einfache Mehrheit ausreichend ist.

 

 

Ist eine Possition des Vorstandes nicht besetzt, so müsste der-/diejenige, der/die am längsten Mitglied des Fanclubs ist, die Aufgaben des Vorstandes kommissarisch bis zu dessen Neuwahl übernehmen.

 

 

 

 

 

Karlburg, 27.10.2008

 

 
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